Lehrrettungswache
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Ausbildung
Standorte und Ansprechpartner
DRK-Rettungsdienst “Obere Saale” gGmbH
Lehrrettungswache Pößneck
Bärenleite 33
07381 Pößneck
Ansprechpartner: Herr Mario Zoller
Tel.: 03647-462140
Email: drk-rdos-poessneck@drk-sok.de
DRK-Rettungsdienst “Obere Saale” gGmbH
Lehrrettungswache Schleiz
Am Trömel 3
07907 Schleiz
Ansprechpartner: Danny Jäger
Tel.: 03663-484010
Email: drk-rdos-schleiz@drk-sok.de
Aufgaben und Ausstattung
Unsere anerkannten Lehrrettungswachen erfüllen folgende Kriterien:
1.1
Die Lehrrettungswache ist durch den Träger in den öffentlich - rechtlichen Rettungs- dienst
einbezogen (öffentlich-rechtlicher Vertrag).
Sie hat personell und materiell darauf eingerichtet zu sein, Auszubildenden das erforderliche
praktische Wissen zu vermitteln.
1.2
Für die ärztliche Aufsicht und die Einheitlichkeit der Ausbildung muss vom Betreiber
bzw. Träger der Rettungswache eine Notärztin oder ein Notarzt, die bzw. der über die
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder eine vergleichbare, von der Landesärztekammer Thüringen
anerkannte Qualifikation und eine abgeschlossene Facharztweiterbildung mit Bezug zur
Notfallmedizin sowie über mehrjährige regelmäßige und anhaltende Einsatzerfahrungen verfügt,
bestimmt sein.
1.3
Die Lehrrettungswache ist ganzjährig im Dienst.
1.4
Das Notfallaufkommen soll ca. 1000 Einsätze in der Notfallrettung je
Lehrrettungswache und Jahr unter Anerkennung aller Rettungseinsätze betragen,
damit den Auszubildenden eine ausreichende Praxiserfahrung ermöglicht werden kann.
Das Notfallaufkommen ist durch den Aufgabenträger zu bestätigen.
Abweichungen von der Anzahl der Einsätze sind bei Gewährleistung der Anforderungen an die
praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen gemäß Anlage 2 zu § 1Abs. 1 Nr.2
NotSan-APrV möglich.
1.5
Für die gesamte praktische Tätigkeit an der Lehrrettungswache ist ein/eine verant-
wortliche/r Praxisanleiter/in für höchstens je zwei Auszubildende zu benennen. Der Praxisan-leiter
soll die Auszubildenden im realen Einsatzgeschehen anleiten, dabei theoretische Ausbil-dungsinhalte
in die praktische Ausbildung integrieren, gezielte Ausbildungsaufträge an die Aus-zubildenden
verteilen und deren Erfüllung überwachen.
In die praktische Ausbildung sind praktische Demonstrationen und Schulungen am Übungs-phantom
zu integrieren. Es ist sicherzustellen, dass der Praxisanleiter im notwendigen Umfang Freiräume für
die Ausbildungstätigkeit erhält und dass nicht mehr als ein Auszubildender zeitgleich anwesend ist.
1.6
Die Ausbildung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 NotSanAPrV durch Praxisanleiter/innen, die
- eine Erlaubnis nach § 1 NotSanG besitzen oder nach § 30 NotSanG zur Weiterführung der
Berufsbezeichnung Rettungsassistent berechtigt sind,
- eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung im Rettungsdienst als Notfallsanitäter
oder – für einen Übergangszeitraum von 7 Jahren nach Inkrafttreten der NotSanAPrV und
damit bis zum 31.12.2020 - eine zweijährige Berufserfahrung als Rettungsassistent in den
vergangenen 5 Jahren nachweisen und
- eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 220 Stunden
entsprechend der vereinbarten modularen Weiterbildungsregelung nachweisen bzw. für den
Übergangszeitraum von bis zu 5 Jahren und damit bis spätestens 31.12.2018 über eine
Ausnahmezulassung der zuständigen Behörde nach § 3 Abs. 1 Satz 3 NotSanAPrV verfügen;
Personen sind zur Praxisanleitung in einer Lehrrettungswache gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 NotSan
- APrV bis zum 31.12.2018 geeignet, wenn sie über eine Berufserlaubnis als Rettungsassistent
verfügen, eine zweijährige Berufserfahrung als Rettungsassistent nachweisen, über eine
Weiterbildung zum Lehrrettungsassistenten gem. dem Curriculum der Hilfsorganisationen
über 120 Stunden oder gem. einer dieser vergleichbaren Weiterbildung im berufspädago-
gischen Bereich verfügen; den Nachweis der Tätigkeit als Lehrrettungsassistent in den letzten
beiden Jahren erbringen.
- für die vorbenannten Voraussetzungen die erforderlichen Nachweise erbringen
sowie
- den Nachweis der Teilnahme am vorgeschriebenen jährlichen Fortbildungs-
programm erbringen.
Näheres dazu ist der Thüringer Verordnung zur Fort- und Weiterbildung des nichtärztlichen
Rettungsdienstpersonals - nach deren Inkrafttreten - zu entnehmen.
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Tochterunternehmen im Kreisverband Saale-Orla e.V.
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Bärenleite 33
07381 Pößneck
Tel: 03647 462180
Fax: 03647 462170
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