Berufsbegleitende Weiterbildung
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Berufsbegleitende Weiterbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, erhalten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. In Thüringen gibt es die Möglichkeit, einen 80-stündigen Vorbereitungslehrgang auf diese Prüfung zu absolvieren. Rettungsassistenten, die eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, erhalten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb der Übergangsfrist zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen haben und die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Rettungsassistenten, die eine geringere als dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen, erhalten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb der Übergangsfrist zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen haben und die staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Bewerbung / Kontakt DRK-Rettungsdienst Obere Saale gGmbH Rettungsdienstmanager Herr Runschke Bärenleite 33 07381 Pößneck Tel.: 03647-462140 Email: personal@drk-sok.de
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